Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Anbauvereinigungen den gemeinschaftlichen, nicht gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe an eigene Mitglieder in festgelegten Mengen. Es verlangt dafür eine behördliche Erlaubnis, eine Mitgliederobergrenze, Präventionsbeauftragte und die Einhaltung von Abstandsregeln zu Schulen und Jugendeinrichtungen.
Ebenso klar sind die Verbote. Kein Verkauf an Nichtmitglieder. Keine Werbung, kein Sponsoring, keine Verkaufsförderung. Kein Konsum in den Vereinsräumen oder auf dem Gelände. Keine Weitergabe an Minderjährige, unter keinen Umständen.
Diese Auflagen sind streng, und das ist richtig. Sie sind der Grund, warum ein Verein wie unserer überhaupt legal existieren kann. Wer sie umgeht, gefährdet nicht nur die eigene Erlaubnis, sondern das gesamte Modell.
Dieser Text ist eine vereinfachte Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.

