Zum Inhalt springen

Mitgliedschaft

Mitglied wird man nicht nebenbei.

Eine Mitgliedschaft bei Wubatz e.V. ist an gesetzliche Voraussetzungen und an Pflichten gebunden. Beides steht hier vollständig, bevor du ein Formular ausfüllst.

Voraussetzungen

Was erfüllt sein muss

Diese vier Punkte sind nicht verhandelbar. Sie ergeben sich unmittelbar aus dem Konsumcannabisgesetz und aus unserer Satzung.

Mindestalter 18 Jahre

Das Konsumcannabisgesetz lässt keine Ausnahme zu. Die Volljährigkeit ist Voraussetzung für jede Mitgliedschaft. Eine Aufnahme im Wubatz e.V. ist ab 21 Jahren möglich.

Wohnsitz in Deutschland

Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben.

Keine Parallelmitgliedschaft

Nach dem Konsumcannabisgesetz darf eine Person nur einer Anbauvereinigung angehören.

Mitwirkung erwünscht

Bei uns wird basisdemokratisch abgestimmt, und Teams bündeln Fähigkeiten. Du kannst mitbestimmen, was du konsumierst.

Beiträge decken Kosten — nichts sonst

Der Verein arbeitet ohne Gewinnabsicht. Beiträge finanzieren Miete, Strom, Substrat, Analytik, Versicherung, Verwaltung und Präventionsarbeit. Es gibt keine Preisliste, keine Mengenrabatte und keine Staffelung nach Abnahme — das wäre Handel und damit unzulässig.

Der Monatsbeitrag wird auf Basis der anfallenden Kosten kalkuliert und kann sich ändern. Es gilt immer die aktuell beschlossene Beitragsordnung. Über Änderungen informieren wir vorab und fristgerecht.

Die einmalige Aufnahmegebühr deckt Verwaltungskosten wie Antragsbearbeitung und Mitgliedsausweise, fließt in Ausstattung und Wartung der Produktion sowie in eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben.

Monatsbeitrag
25,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr
150,00 €
Freie Plätze
205 von 500

Die Mitgliederzahl ist gesetzlich auf 500 Personen begrenzt. Ist die Grenze erreicht, nehmen wir dich auf die Warteliste auf.

Pflichten als Mitglied

Verstöße gefährden nicht nur die einzelne Mitgliedschaft, sondern die Erlaubnis des ganzen Vereins. Deshalb ahnden wir sie konsequent — bis zum Ausschluss.

  • 01Weitergabe ausschließlich an dich selbst — kein Weiterverkauf und keine Abgabe an Dritte.
  • 02Einhaltung der gesetzlichen Höchstmengen von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
  • 03Kein Konsum in oder unmittelbar an der Abgabestelle sowie in gesetzlich geschützten Zonen.
  • 04Zustimmung zur geltenden Beitragsordnung und zur Vereinssatzung.
  • 05Mitteilung von Adress- und Kontaktänderungen, damit die Mitgliederdokumentation korrekt bleibt.

Passt das für dich?

Der Fragebogen ist unverbindlich und dauert wenige Minuten. Danach registrierst du dich in Cannanas — erst dann entscheiden wir über die Mitgliedschaft.