Prävention
Jugendschutz ist keine Auflage, die wir erfüllen. Er ist der Grund, warum wir existieren.
Der legale Rahmen für Anbauvereinigungen steht und fällt mit dem Gesundheits- und Jugendschutz. Dieses Schutzkonzept beschreibt, was bei Wubatz verbindlich gilt – für alle Mitglieder, ohne Ausnahme.
Verbindliche Regeln
Sechs Grundsätze, die nicht verhandelbar sind
Diese Regeln stehen in unserer Satzung und der Abgabeordnung. Sie gelten unabhängig davon, wie lange jemand Mitglied ist oder welche Aufgaben er im Verein übernimmt.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Wer im Verein wofür verantwortlich ist
Prävention funktioniert nur, wenn sie einen Namen und eine Adresse hat. Deshalb sind Zuständigkeiten bei uns klar zugewiesen statt auf alle verteilt.
Präventionsbeauftragte Person
Jede Anbauvereinigung muss eine präventionsbeauftragte Person benennen, die für Aufklärung und Ansprechbarkeit zuständig ist.
Aufklärung der Mitglieder
Anbauvereinigungen sind zur Information über Wirkung, Risiken, Mischkonsum und Fahrtüchtigkeit verpflichtet. Die Hinweise auf dieser Seite sind Teil davon.
Dokumentation und Kontrolle
Anbau, Erträge, Abgabemengen und Vernichtungen werden dokumentiert und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt.
Ansprechbarkeit
Mitglieder können sich mit Fragen zum eigenen Konsum an die präventionsbeauftragte Person wenden. Unabhängige Beratung findest du zusätzlich bei den unten genannten Stellen.
Sorge um den eigenen Konsum – oder um jemand anderen?
Ein Gespräch mit der präventionsbeauftragten Person hat keine Folgen für die Mitgliedschaft. Wer externe, anonyme Beratung bevorzugt, findet auf unserer Hilfeseite geprüfte Anlaufstellen – bundesweit und kostenfrei.
