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Prävention

Jugendschutz ist keine Auflage, die wir erfüllen. Er ist der Grund, warum wir existieren.

Der legale Rahmen für Anbauvereinigungen steht und fällt mit dem Gesundheits- und Jugendschutz. Dieses Schutzkonzept beschreibt, was bei Wubatz verbindlich gilt – für alle Mitglieder, ohne Ausnahme.

Verbindliche Regeln

Sechs Grundsätze, die nicht verhandelbar sind

Diese Regeln stehen in unserer Satzung und der Abgabeordnung. Sie gelten unabhängig davon, wie lange jemand Mitglied ist oder welche Aufgaben er im Verein übernimmt.

Kein Zugang unter 18

Die Mitgliedschaft setzt Volljährigkeit voraus. Eine Weitergabe an Minderjährige ist ausgeschlossen.

Reduzierte Mengen für 18 bis 20 Jahre

Für junge Erwachsene gilt eine gesetzliche Höchstmenge von 30 Gramm pro Monat mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent.

Feste Obergrenzen

Pro Mitglied gelten maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Die Abgabe wird dokumentiert.

Kein Konsum vor Ort

In und unmittelbar an unseren Räumen wird nicht konsumiert. Wir betreiben keinen Aufenthaltsraum, keine Gastronomie und keinen Verkauf an Nichtmitglieder.

Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen

Unsere Anbau- und Abgabeflächen halten den gesetzlichen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen ein.

Keine Werbung, kein Sponsoring

Wir bewerben weder Cannabis noch den Verein. Diese Website informiert sachlich – sie verkauft nicht. Auch Sponsoring und Merchandise mit Cannabisbezug schließen wir aus.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Wer im Verein wofür verantwortlich ist

Prävention funktioniert nur, wenn sie einen Namen und eine Adresse hat. Deshalb sind Zuständigkeiten bei uns klar zugewiesen statt auf alle verteilt.

Präventionsbeauftragte Person

Jede Anbauvereinigung muss eine präventionsbeauftragte Person benennen, die für Aufklärung und Ansprechbarkeit zuständig ist.

Aufklärung der Mitglieder

Anbauvereinigungen sind zur Information über Wirkung, Risiken, Mischkonsum und Fahrtüchtigkeit verpflichtet. Die Hinweise auf dieser Seite sind Teil davon.

Dokumentation und Kontrolle

Anbau, Erträge, Abgabemengen und Vernichtungen werden dokumentiert und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt.

Ansprechbarkeit

Mitglieder können sich mit Fragen zum eigenen Konsum an die präventionsbeauftragte Person wenden. Unabhängige Beratung findest du zusätzlich bei den unten genannten Stellen.

Sorge um den eigenen Konsum – oder um jemand anderen?

Ein Gespräch mit der präventionsbeauftragten Person hat keine Folgen für die Mitgliedschaft. Wer externe, anonyme Beratung bevorzugt, findet auf unserer Hilfeseite geprüfte Anlaufstellen – bundesweit und kostenfrei.