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Regelwerke

Satzung & Ordnungen

Was im Verein gilt, steht schriftlich fest — nicht nur auf dieser Seite. Die Satzung und die nachgeordneten Ordnungen sind für alle Mitglieder verbindlich.

Zusammenfassung

Die hier veröffentlichten Regelwerke sind vereinsinterne Entwürfe und ersetzen keine Rechtsberatung. Die endgültigen Fassungen werden nach juristischer Prüfung und Beschluss der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Im Zweifel gilt der beschlossene Text, nicht diese Zusammenfassung.

Kernregeln

Die Satzung in 6 Punkten

Eine Zusammenfassung der Bestimmungen, nach denen der Verein tatsächlich arbeitet. Der beschlossene Volltext ist in Cannanas einzusehen.

§ 1

Zweck und Gemeinnützigkeit

Der Verein bezweckt den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis für den Eigenkonsum seiner volljährigen Mitglieder sowie Aufklärung und Prävention. Eine Gewinnabsicht ist ausgeschlossen; Mittel werden ausschließlich satzungsgemäß verwendet.

§ 2

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Mitgliederzahl ist nach dem Konsumcannabisgesetz begrenzt.

§ 3

Beiträge

Es werden eine einmalige Aufnahmegebühr von 150 und ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 25 erhoben. Die Höhe beschließt die Mitgliederversammlung. Beiträge sind Kostenbeiträge und keine Gegenleistung für eine bestimmte Menge.

§ 4

Weitergabe

Die Weitergabe erfolgt ausschließlich an Mitglieder, ausschließlich zum Eigenkonsum und nur innerhalb der gesetzlichen Höchstmengen. Jede Weitergabe wird dokumentiert. Eine Weitergabe an Dritte führt zum Ausschluss.

§ 5

Jugendschutz

Personen unter 18 Jahren erhalten keinen Zugang zu Räumen, Beständen oder Informationen zur Weitergabe. Die Volljährigkeit wird bei Aufnahme geprüft und dokumentiert.

§ 6

Ausschluss

Der Vorstand kann Mitglieder bei schwerwiegenden Verstößen ausschließen — insbesondere bei Weitergabe an Dritte, Handel, Falschangaben zum Alter oder Verstößen gegen den Jugendschutz. Dem Mitglied wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Verbindliche Fassung

Die gültigen Dokumente liegen in Cannanas

Satzung, Beitragsordnung, Anbau- und Präventionsordnung werden in unserer Vereinsverwaltung Cannanas geführt. Dort ist jederzeit die aktuell beschlossene Fassung einzusehen — und dort bestätigst du sie verbindlich, bevor eine Mitgliedschaft im Wubatz e.V. beginnt.

  • Aktuell beschlossene Fassung aller Regelwerke, versioniert und datiert
  • Bestätigung dokumentiert vor Beginn der Mitgliedschaft
  • Änderungen nach einem Beschluss sofort für alle Mitglieder sichtbar