Wubatz e.V. hat die gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Cannabisgesetz (CanG) mitgezeichnet. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Verbändebeteiligung eingebracht.
Zu diesem Zeitpunkt war der Entwurf noch nicht im Bundestag. Für einen Verein, der später eine Erlaubnis beantragen will, ist die Beteiligung am Verfahren der einzige Weg, praktische Einwände vorzubringen, bevor aus einem Entwurf ein Gesetz wird.
Die mitgezeichneten Kernforderungen
- Entkriminalisierung von Anbau und Konsum im privaten Raum, um Justizressourcen für dringendere Straftaten freizuhalten.
- Ein einfacher, planbarer Zulassungsprozess für Anbauvereinigungen — als Voraussetzung dafür, dass eine legale Versorgung den Schwarzmarkt überhaupt ersetzen kann.
- Verbindliche Prävention und Jugendschutz statt Werbefreiheit auf dem Papier.
- Praxistaugliche Mengen- und Dokumentationsregeln, die ein ehrenamtlich getragener Verein auch einhalten kann.
Was daraus geworden ist
Das Gesetz ist in Teilen anders ausgefallen, als wir es vorgeschlagen haben. Der Zulassungsprozess ist aufwendiger geblieben, als es für ehrenamtliche Strukturen zumutbar ist — was sich später in unserem eigenen Antragsverfahren gezeigt hat.
Dieser Text fasst unsere damalige Position zusammen und ist keine Rechtsberatung.

