Prävention lässt sich leicht behaupten und schwer belegen. Deshalb beschreiben wir hier, woran wir uns halten.
Erstens: kein Zugang unter 18. Die Volljährigkeit ist Voraussetzung für jede Mitgliedschaft, eine Weitergabe an Minderjährige ist ausgeschlossen. Für 18- bis 20-Jährige gilt zusätzlich eine gesetzliche Höchstmenge von 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 Prozent THC.
Zweitens: Aufklärung. Wirkung, Risiken, Mischkonsum und Fahrtüchtigkeit gehören zu den Themen, über die eine Anbauvereinigung informieren muss. Wir tun das auf unseren Präventionsseiten und im direkten Gespräch.
Drittens: Sprache. Wir verzichten auf Verherrlichung, auf Lifestyle-Bilder und auf jede jugendaffine Gestaltung. Cannabis ist kein harmloses Genussmittel. Wer das anders darstellt, arbeitet gegen die Glaubwürdigkeit aller Anbauvereinigungen.
Viertens: Ansprechbarkeit. Wer Fragen zum eigenen Konsum hat, kann sich an die präventionsbeauftragte Person wenden. Für unabhängige Beratung verweisen wir auf die Suchtberatungsstellen, die wir auf unseren Präventionsseiten nennen.

